Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines
1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Sind unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einem Unternehmer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
3. Sind unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einem Unternehmer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie unbeschadet von Abs. 2 auch Anwendung, wenn wir bei Vertragsabschluss auf die Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verwiesen haben und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Auftragsannahme
1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
2. Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße und Preise, auch in Form von Broschüren und Prospekten sowie andere technische Hinweise und dem Kunden überlassene Zeichnungen sind unverbindlich und werden erst durch eine dem Kunden gegenüber schriftlich erteilte Bestätigung verbindlich.
3. Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben, wie Maß-, Gewichts-, Werkstoffver-wendungs- und Materialbehandlungsangaben gelten in keinem Fall als zugesicherte Eigen-schaften unserer Produkte oder als Garantien. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Änderung aus technischen Gründen und des Irrtums unter Ausschluss jeder Entschädigungspflicht.
4. Zu Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung der zu liefernden Artikel sind wir berechtigt, sofern dies zur Anpassung an den oder der Erweiterung des technischen Fortschritts dient oder technisch notwendig ist oder wegen behördlicher Bestimmungen erforderlich wird, es sei denn, dass dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen unzumutbar ist.
§ 3 Preise
1. Mangels besonderer abweichender Vereinbarung, gelten unsere Preise ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.
2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten die Preise bei Änderung der preisbildenden Kalkulationsfaktoren entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen, insbesondere wegen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug zu begleichen, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt.
2. Nur für Inlandsgeschäfte:
Reparatur- und Ersatzteil-Rechnungen und Rechnungen für sonstige Leistungen an Kunden mit Geschäftssitz oder Niederlassung im Inland sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
Reparaturrücksendungen im Inland und Kleinsendungen im Inland werden grundsätzlich per Nachnahme abgefertigt.
3. Bei Zahlungen mit Wechsel ist unsere Zustimmung erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, Wechsel abzulehnen. Falls wir den Wechsel entgegennehmen, sind die Diskontspesen vom Käufer zu zahlen.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde kein Verbraucher, beläuft sich der Verzugszinssatz für das Jahr auf acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, mindestens aber auf den banküblichen Sollzinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
1. Der Kunde kann uns bei Vertragsabschluss über die Art der Versendung Anweisungen gegeben. Falls keine Anweisung erfolgt ist, liefern wir entweder durch Spedition, Paketdienst oder durch Post- oder Bahnfracht auf Rechnung des Kunden.2. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Versand frei Haus erfolgt. Erfolgt der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln, geht die Gefahr ebenfalls auf den Kunden über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Wird Ware von uns zurückgenommen, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Haus. Dies gilt nicht gegenüber einem
Verbraucher, der in Ausübung eines gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberechts die Ware an uns zurückschickt. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder kommt der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Versicherungen bewirken, die dieser verlangt.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in angemessenen Umfang, längstens um 4 Wochen, beim Entritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Krieg, Unruhen, Betriebsstillegungen bei unseren Lieferanten, unverschuldete Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Nichteinhalten von Vorlieferanten zugesagten Lieferzeiten und Qualitäten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferern oder Transportunternehmen eintreten. Die vorbezeichneten Umstände haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Wir werden den Kunden sowohl vom Eintritt als auch von der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigen. Verzögert sich die Lieferung unabhängig von unserem Verschulden länger als 4 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
5. Teillieferungen sind zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder die Teillieferung bei verständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Kunden unzumutbar ist. Abrufe und Spezifikationen von Teillieferungen sind in möglichst gleichen Zeiträumen und Mengen so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsgemäße Lieferung innerhalb der Lieferfristen möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, sind wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Fachliche Abnahme
Ist Gegenstand des Vertrages auch die Prüfung der Ware nach besonderen Bestimmungen, erfolgt die Abnahmeprüfung in unserem Haus. Mangels abweichender Vereinbarung hat der Kunde sämtliche Kosten der Abnahme zu tragen, wie z.B. die sachlichen Abnahmekosten und die persönlichen Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten.
§ 7 Mängel, Nacherfüllung, Rücktritt
1. Sofern uns der Kunde mit der Lieferung von DIN-genormten Waren beauftragt hat, richtet sich die Beschaffenheit nach den einschlägigen DIN-Normen. Für Beanstandungen gelten die einschlägigen DIN-Toleranzen. Je nach Art der zu liefernden Fabrikate sind bei der Lieferung Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und Abmessung bis 10 % gestattet. Wir können keine Gewähr übernehmen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
2. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer innerhalb von 7 Arbeitstagen anzuzeigen. Rücksendungen ohne unsere Erlaubnis nehmen wir nicht an.
3. Hat die Lieferware Mängel (z.B. Funktionsunfähigkeit, Fehlen zugesicherter Eigenschaften) leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ist der Kunde Unternehmer, so können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung leisten. Wir sind berechtigt die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils des Entgelts zu verlangen.
4. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, ist sie unmöglich oder verweigert worden oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. § 7 (Haftung, Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als der ursprünglichen Empfangsstation verbracht wurde.
5. Falls der Kunde die gelieferte Ware nicht für die private Nutzung, sondern für seine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit gekauft hat, kann der Kunde die Ansprüche wegen eines Mangels nur bis zum Ablauf eines Jahres nach Lieferung der Ware geltend machen.
6. Ist der Kunde Unternehmer und kann er von uns im Wege des Rückgriffs nach den gesetzlichen Vorschriften des § 478 Abs. 2 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, sind wir nur zum Ersatz der Selbstkosten, nicht aber zur Zahlung von etwaigen Margen oder sonstigen Aufschlägen verpflichtet.
7. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware die Rechte seines Käufers nicht über die gesetzlichen Mindestrechte hinaus, insbesondere durch Garantien, zu erweitern. Hat der Kunde seinem Käufer über die gesetzlichen Rechte hinaus Rechte eingeräumt, so kann er dies im Falle des Rückgriffs nicht zu unserem Nachteil geltend machen.
8. Ist der Kunde der Letztunternehmer in der Lieferkette und hat er die Lieferware unmittelbar an einen Verbraucher weiterveräußert, hat er die Mängelrüge des Verbrauchers unverzüglich an uns weiterzuleiten.
§ 8 Haftung, Schadensersatz
1. Bei einem von uns zu vertretenden Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haften wir unbeschränkt.
2. Geraten wir in Verzug, ist unsere Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag
von 30 % des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Mangelfolgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter oder sonstiger Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Garantie oder in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen, die durch unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen erfolgen.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Sonstige Pflichten
1. Zur Erteilung von technischen Hinweisen oder Beratungen hinsichtlich der Verwendung der gelieferten Ware sind wir vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nur verpflichtet, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
2. Unbeschadet Absatz 1 werden wir auf Wunsch des Kunden uns bemühen, im Rahmen unserer Möglichkeiten und Zumutbarkeit technische Hilfe und Beratung für die Verwendung der von uns gelieferten Ware zu geben (freiwillige Hilfe und Hinweise). Solche freiwilligen technischen Hinweise oder Hilfen erfolgen unentgeltlich und wir übernehmen keine Haftung für die Hinweise oder Hilfen oder die dadurch entstehenden Ergebnisse.
§ 10 Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzungen
Bei einer Pflichtverletzung, die nicht in der Lieferung einer mangelhaften Ware besteht, ist der Kunde zum Rücktritt nur berechtigt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Abweichende Regelungen in diesem Vertrag bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Fristsetzung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen über den Verbraucherkredit Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Hält der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ein, so erlischt die ihm eingeräumte Befugnis zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ohne weiteres. Dasselbe gilt bei Wechsel- oder Scheckprozessen.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt des Miteigentum für uns.
8. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
9. Im Falle von Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte etwaig entstehende Kosten zur Wahrung der uns an der Ware zustehenden Rechte, trägt der Kunde.
10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert unsere zu sichernden Forderungen aus Lieferungen, Bestellungen und Ersatzforderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 12 Schutzrechte
1. Alle von uns dem Kunden gelieferten Zeichnungen, Muster, Entwürfe und Berechnungen sowie sonstigen Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und dürfen deshalb dritten Personen oder Wettbewerbern weder zur Kenntnis gebracht noch ausgehändigt werden.
Diese Unterlagen dürfen weder in Gänze noch auszugsweise ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigt, veröffentlicht, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden.
2. Erfolgen Lieferungen nach von dem Kunden beigestellten Zeichnungen, Modellen, Mustern oder ähnlichem oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden, so hat der Kunde sicherzustellen und dafür einzustehen, dass Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten, hat uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden einschließlich Prozesskosten zu leisten.
3. Soweit die vom Kunden bestellte Ware für die Verwendung in einem ausländischen Markt bestimmt ist, hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass durch das Inverkehrbringen unserer Teile auf dem ausländischen Markt Rechte, insbesondere Schutzrechte Dritter, nicht verletzt werden. Sollten wir deshalb von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde uns von allen Ansprüchen und Kosten in diesem Zusammenhang einschließlich etwaiger Prozesskosten freizustellen, es sei denn dass wir bei Auslieferung unserer Produkte hinsichtlich der Verletzung von Drittrechten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
4. Eine Verletzung von Schutzrechten des Kunden durch Benutzung einer Zeichnung oder sonstigen Angaben zu einem sonstigen Zeitpunkt und/oder durch Ausführung für andere Zwecke als im Interesse des Kunden brauchen wir uns nur entgegenhalten zu lassen, wenn uns der Kunde bei der Überlassung der Zeichnungen oder anlässlich der sonstigen Angaben auf das Bestehen der Schutzrechte unter näherer Bezeichnung hingewiesen hat.
§ 13 Export-/Ausfuhrkontroll-Bestimmungen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Export von Produkten, die dem Außenwirtschaftsgesetz oder den US-Exportgesetzen (Embargobestimmungen) unterliegen, nur mit Zustimmung der jeweiligen Behörden möglich ist. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere auf eigene Kosten die erforderlichen Genehmigungen zu besorgen und trägt das Risiko für den Fall, dass diese nicht erteilt werden.
§ 14 Übertragung von Rechten
Die Übertragung von Rechten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Fürth/Bayern.
Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Fürth/Bayern.
§ 16 Geltung deutschen Rechts
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 17 Vertragssprache
1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Alle Erklärungen und Vereinbarungen der Vertragsparteien haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
3. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wurden in einer deutschen und einer englischen Version erstellt. Die deutsche Version geht im Falle eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen sowie bei Streit über die Auslegung des Vertrages zwischen den beiden Versionen vor.
4. Wir übernehmen keine Haftung für Missverständnisse oder Unstimmigkeiten, die ihren Ursprung darin haben, dass wir die nicht in deutscher Sprache abgegebenen Bestellungen und /oder Hinweise des Kunden falsch verstanden haben, es sei denn, der Kunde kann uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
§ 18 Speicherung von Daten
Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, werden wir die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllen. Die Daten des Kunden werden in dem Umfang, der zur Erfüllung des Bestellauftrages erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze gespeichert und zum Zweck der Vertragserfüllung an den jeweiligen Spediteur bzw. die von uns mit der Abwicklung des Bestellauftrages betrauten Erfüllungsgehilfen übermittelt.
§ 19 Schlußbestimmungen
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
PRÜFREX Elektro-Inh. Helga Müller-Dutschke e.K.
Egersdorfer Str. 36, Postfach 20, 90556 Cadolzburg
Tel. 09103/7953-0, Telefax 09103/795355
